Sucht am Arbeitsplatz
Alkoholmissbrauch stellt ein gewichtiges Problem in unserer Gesellschaft dar, das auch vor den Türen der Betriebe nicht Halt macht. In einem Betrieb sind von 100 Beschäftigten durchschnittlich fünf alkoholabhängig und weitere fünf gefährdet. Die Problematik „Sucht am Arbeitsplatz“ betrifft nicht nur die Beschäftigten, es betrifft auch die Führungskräfte und wird für sie zum Problembereich, wenn es um Führungsverhalten und -verantwortung geht.
Wer Suchtmittel missbraucht, abhängig wird oder auf dem Weg dahin ist, der verändert sich und seine Leistungsfähigkeit, fehlt deutlich häufiger als andere Mitarbeiter und belastet in zunehmendem Maße den gesamten betrieblichen Ablauf und das Betriebsklima.
Die Wirkung des Alkohols auf die Leistungsfähigkeit
Untersuchungen haben gezeigt, dass schon bei 0,5 Promille die Gefahr eines Unfalls um das Doppelte steigt. Alkohol beeinflusst schon bei einem geringen Blutalkoholwert von 0,2 bis 0,3 Promille die Aufmerksamkeit, den Gleichgewichtssinn, die Reaktionszeit, das Sehvermögen, die Handlungsfertigkeit, die Gedächtnisleistung, die Kritikfähigkeit und das Konzentrationsvermögen.
Mit der steigenden Blutalkoholkonzentration steigen auch die Fehleinschätzungen. Die Angaben über die Wirkung von bereits geringen Mengen Alkohol auf die Leistungsfähigkeit machen deutlich, dass die Sicherheit bei wichtigen Tätigkeiten im Betrieb problematisch ist und auch Fehlentscheidungen begünstigt werden.
Die Problematik wird durch Mitarbeiter mit riskantem Alkoholkonsum oder einer Alkoholabhängigkeit verstärkt. Sie haben eine höhere Zahl an Fehlzeiten, ein größeres Risiko an Arbeitsunfällen, fehlende Arbeitsergebnisse und Terminversäumnisse. Das aggressive Verhalten nimmt zu, die Leistungsfähigkeit nimmt ab und das Arbeitsklima wird beeinträchtigt. Aus der Verantwortung für die Mitarbeiter, für ein gutes Betriebsklima und aus der wirtschaftlichen Verantwortung heraus ist es sinnvoll, ein Programm der betrieblichen Suchtprävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz zu verwirklichen.
Was heißt betriebliche Suchtprävention?
Bei der betrieblichen Suchtprävention wird der Umgang mit Alkohol, Drogen und Medikamenten im Unternehmen zum Thema gemacht. Somit wird sie auch zum Thema in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das Programm wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Es beinhaltet das Aufzeigen der Verantwortlichkeit, vorbeugende Aktivitäten, die Schulung von Führungskräften für eine frühzeitige Intervention, Beratungs- und Hilfsangebote für Mitarbeiter und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit.
Unter vorbeugenden, gesundheitsfördernden Aktivitäten verstehen wir die Information und Aufklärung der Beschäftigten über den Konsum von Suchtmitteln und den daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen sowie die Information über den besonderen Verlauf von Suchterkrankungen und den Möglichkeiten der Hilfen.
Beschäftigten werden Vorschläge für eine gesunde Gestaltung der Stressbewältigung und für eine gesunde Lebensführung angeboten. Personalverantwortliche werden für das Thema Sucht durch Schulungen sensibilisiert und mit ihnen wird für eine frühzeitige Intervention bei auffälligen Beschäftigten ein Interventionsleitfaden angefertigt.
Ein innerbetriebliche Beratungs- und Hilfsangebot kann zum Beispiel der betriebliche Suchtkrankenhelfer sein.
Infos über betriebliche Suchtprävention können Sie bei der Bundeszentrale des Blauen Kreuz erhalten. Den Link hierzu finden Sie hier: https://www.blaues-kreuz.de/de/sucht-und-abhaengigkeit/fuer-unternehmen/