Hinweisgeberschutz Blaues Kreuz Deutschland
Wir schützen Sie!
Wir erfüllen das Hinweisgeberschutzgesetz und geben Ihnen die Möglichkeit, uns Hinweise auf mutmaßliche Gesetzesverstöße geschützt mitzuteilen.
Wer kann einen Hinweis geben?
- Beschäftigte der nachfolgend genannten Organisationen;
- Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sowie Selbsthilfe-Gruppenteilnehmende;
- Beschäftigte anderer Organisationen, die mit nachfolgend genannten Organisationen zusammenarbeiten.
Worauf muss sich ein Hinweis beziehen?
- Sie können Hinweise geben, die im Zusammenhang mit unseren Organisationen Blaues Kreuz in Deutschland e.V., Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH oder Serrahner Diakoniewerk gGmbH stehen.
Was geschieht mit Ihrem Hinweis?
- Ihre Meldung wird von uns streng vertraulich behandelt.
- Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist strafbar.
- Unsere interne Meldestelle wird durch die WS Datenschutz GmbH geführt, um einen größtmöglichen Schutz aller in einem Hinweis einbezogenen Personen gewährleisten zu können.
- Die Verfahrensordnung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier: Verfahrensordnung auf Deutsch; Verfahrensordnung auf Englisch
Wie geben Sie einen Hinweis?
Scannen Sie den QR-Code (deutsch) oder den QR-Code (englisch) oder gehen Sie auf den folgenden Link: https://blaues-kreuz.meldestelle.compliance-center.eu/#/
Wählen Sie auf der angegebenen Webseite oben rechts die für Sie geeignete Sprache aus. Es stehen zur Verfügung:
- Deutsch
- Englisch
- Polnisch
- Türkisch
- Russisch
- Ukrainisch
- Arabisch
Wählen Sie in der Mitte der Webseite das rot hinterlegte Feld „Einen Bericht einreichen" aus und geben Sie Ihren Bericht ein.
Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.