Wer Hilfe sucht, muss sie auch finden können
Stellen Sie sich vor, Sie benötigen dringend Hilfe - Sie erreichen aber niemanden, weil es die Telefonnummer oder die Adresse, die veröffentlicht wurde, nicht mehr gibt bzw. nicht mehr aktuell ist.
Diese Situation ist undenkbar? Leider kommt das nur allzu oft vor, weil der Datenbestand nicht aktuell gehalten wird. Meist liegt die Verantwortung hierfür bei den Gruppen, die es versäumen, entsprechenden Stellen eine Veränderungsmitteilung zukommen zu lassen. Von aktuellen Informationen bei Veröffentlichungen profitieren nicht nur die Hilfesuchenden, sondern auch die Selbsthilfegruppen, die gefunden werden!
Ihre Gruppe hat z. B. neue Ansprechpartner, einen anderen Treffpunkt, geänderte Termine für die regelmäßigen Treffen? Der Bundesverband und der zuständige Landesverband (inkl. Webmaster) müssen unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Die nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit - sie soll lediglich dabei helfen, dass niemand vergessen wird.
Zugleich können die genannten Punkte als Anregung dienen, wo die örtliche Blaukreuzgruppe bekannt gemacht werden kann.
Finden und gefunden werden sollte bei uns oberste Priorität haben.
• Bundesverband - Kontaktadressen gibt es hier
• Landesverband Niedersachsen (Kontakt)
• Webmaster des Landesverbandes Niedersachsen (E-Mail)
• Kliniken, in denen auf die Selbsthilfegruppe hingewiesen wird (zuständige Entgiftungsstationen, Krankenhäuser, Med. Versorgungszentren, Therapieeinrichtungen wie z. B. Fachklinik Radevormwald)
• Beratungsstellen wie z. B. Diakonie, Caritas oder ähnliche Fachstellen
• Kirchengemeinde etc.
• Gemeindeverwaltung (z. B. bzgl. Aktualisierung der dort hinterlegten Kontaktdaten auf Gemeinde-Homepage)
• Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)
• NAKOS (www.nakos.de - Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen)
• Evang. Landesarbeitsgemeinschaft für Suchtfragen (ELAS)
• Jeweils zuständige Selbsthilfe-Kontaktstelle (z. B. Kibis)
• Krankenkassen (z. B. AOK, DAK bzgl. Projektförderung)
• Verband der Ersatzkassen (VDEK bzgl. Pauschalförderung)
• Lokale Anzeigenblätter und Tageszeitungen (insbesondere, wenn die Gruppe in den Terminmeldungen regelmäßig aufgeführt wird)
• Aktualisierung sämtlicher Print- und Onlinemedien (Flyer, Visitenkarten etc. sowie auf Gruppenhomepage)
• ggf. ehemalige Gruppenbesucher benachrichtigen
Wie gebe ich Veränderungsmitteilungen bekannt?
Die Veränderungsmitteilung/en sollte/n möglichst schriftlich kommuniziert werden. Meist reicht es aus, eine formlose E-Mail an die entsprechende Stelle mit allen relevanten Daten zu schreiben. Manche Einrichtungen erwarten aber auch ein kurzes Anschreiben in Papierform. Folgende Punkte sind hierbei wichtig:
- Wer schreibt? (Name der Gruppe und Verfassers des Schreibens)
- Wie lauten die geänderten Daten?
- Wichtig: Telefonnummer für eventuelle Rückfragen angeben
- Datum, ab wann die Änderung gültig ist
- Bei lokalen Zeitungen und Anzeigenblättern lohnt es sich auch, um einen kurzen redaktionellen Hinweis in dieser Angelegenheit zu bitten.
- von telefonischen Veränderungsmitteilungen sollte möglichst abgesehen werden (Ausnahme hier z. B. die Benachrichtigung ehemaliger Gruppenbesucher)