Kombinationstherapie / Ambulante Weiterbehandlung
Was ist eine Kombinationsbehandlung?
Eine Kombinationsbehandlung verknüpft die Vorteile ambulanter, ganztägig ambulanter und stationärer Behandlung für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Sie setzt sich aus verschiedenen Phasen zusammen, die vor Beginn der Behandlung geplant, beantragt und bewilligt werden müssen - z.B. 8 Wochen stationäre Behandlung + 6 Monate ambulante Behandlung.
Ist eine Kombinationsbehandlung das richtige Angebot für mich?
Eine Kombinationsbehandlung eignet sich z.B. für Personen, die zunächst eine mehrwöchige stationäre Behandlungsphase brauchen, um sich von konsumfördernden Belastungen und Konflikten zu distanzieren, die Abstinenzfähigkeit herzustellen und notwendige Bewältigungsstrategien zu erlernen. Der ambulante Behandlungsanteil unterstützt dann bei Rückkehr in den Alltag, indem Belastungen und Konflikte zeitnah im therapeutischen Gespräch aufgegriffen und abstinenzorientiert bearbeitet werden.
Was erwartet mich bei in einer Kombinationsbehandlung mit ambulanten Behandlungsanteil im Blauen Kreuz?
Sollten Sie sich im Rahmen der Suchtberatung für eine Kombinationsbehandlung entscheiden, kann diese über unsere Fachstelle beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung/Krankenversicherung) beantragt werden. Sie können die Kombinationsbehandlung auch über andere Suchtberatungsstellen oder Entgiftungseinrichtungen beantragen. Nach Bewilligung der Behandlung gliedert sich diese dann in zwei Phasen:
1. Zunächst führen Sie eine 8-wöchige Kurzzeitbehandlung zur Stabilisierung in Ihrer Wunsch-Klinik durch. Geeignete Einrichtungen finden Sie unter Meine Rehabilitation (meine-rehabilitation.de). Das Blaue Kreuz selbst bietet die Möglichkeit zur stationären Behandlung in Ihrer Fachklinik Curt-von-Knobelsdorff-Haus an.
2. Im Anschluss erhalten Sie eine nahtlose 6 monatige Ambulanten Rehabilitation (wöchentliche suchttherapeutische Einzel- und Gruppensitzungen) in unserer Blaukreuz Fachstelle Sucht Köln.
Was ist die Ambulante Weiterbehandlung und wie kann ich diese beantragen?
Die Ambulante Weiterbehandlung schließt an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung an und kann in Suchtfachkliniken beantragt werden. Sollten Sie sich bereits in einer stationären Entwöhnungsbehandlung befinden und einen Bedarf an weiterführender Unterstützung am Wohnort haben, kann dieses Angebot das Richtige für Sie sein. Bewilligt der Kostenträger Ihnen eine Ambulanten Weiterbehandlung können wir Sie, für 6 Monate im Rahmen von regelmäßigen Einzel- und Gruppengesprächen unterstützen. Diese Form der Weiterbehandlung ist deutlich intensiver als die Suchtnachsorge.