Arbeitstherapie

Die Arbeitstherapie stellt einen zentralen Bereich in unserer Behandlung dar. Sie dient der Überprüfung, Wiederherstellung und Verbesserung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit.

Dabei aktualisiert sie das in der Regel gestörte Verhältnis des Suchtkranken zum Berufsleben, zur Arbeit und zur Freizeitgestaltung. Auftretende Konflikte, beispielsweise hinsichtlich Kooperation, Schwierigkeiten im Umgang mit Mitrehabilitierenden oder Vorgesetzten, Arbeitshaltung und der Leistungsfähigkeit sollen bewusst erlebt und konstruktiv bewältigt werden.

Angestrebt werden eine Förderung der Durchhaltefähigkeit, Sozialkompetenz, Selbstständigkeit, Eigeninitiative und eine realistische Selbsteinschätzung der Fähigkeiten mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung. Selbstvertrauen und Belastbarkeit werden durch flexiblen Einsatz, steigende Leistungsanforderungen und zunehmende Erweiterung des Aufgabengebietes gefördert.

Es stehen folgende Arbeitsfelder schwerpunktmäßig zur Verfügung, die ihre jeweils eigenen Zielsetzungen in der Therapie haben:

– Hausmeisterei, Hausreinigung und Küche
– Garten- und Landschaftspflege
– Holz- und Metallbearbeitung
– spezifische arbeitstherapeutische Projekte

Der Kontakt mit der Natur begünstigt neben der Verbesserung der körperlichen Kondition und der Verantwortungsbereitschaft den Abbau seelischer Spannungszustände.

Die örtlichen Ämter der Bundesagentur für Arbeit werden in ihren Möglichkeiten bei der Klärung der Integration der Rehabilitierenden in den Arbeitsmarkt möglichst nah einbezogen. Während der Rehabilitation kann sowohl innerhalb der Reha-Klinik eine Belastungserprobung in einem Bereich der Arbeitstherapie erfolgen, als auch außerhalb der Reha-Klinik in einem Betriebspraktikum (z. B. Reinigungskraft, Elektriker, Gas-Wasser-Installateur, Blumenhandel u. ä.). Die während der Rehabilitation stattfindende Belastungserprobung kann einen üblichen Arbeitstag widerspiegeln und bis zu zwei Wochen täglicher Arbeit von sechs Stunden andauern.

Für die Rehabilitierenden, die gesundheitlich dazu in der Lage sind und deren Kostenträger die Rentenversicherung ist, erfolgen die berufsbezogenen Angebote nach dem BORA-Konzept (Berufliche Orientierung in der Rehabilitation Abhängigkeitskranker) der Deutschen Rentenversicherung. Zu diesem Zweck bestehen entsprechende Verträge mit Firmen, in denen Praktika abgeleistet werden können.

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