Die psychosoziale Beratung ist ein Angebot auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 SGB II zur Eingliederung erwerbsfähiger Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Beauftragung erfolgt über den/die Fallmanager/in des Jobcenters. Ziel ist es, psychosoziale Problemlagen zu beheben, so dass der/die Hilfsbedürftige einem Angebot des Jobcenters, z.B. einer Qualifizierungsmassnahme, nachkommen kann, was er/sie derzeit aufgrund der psychosozialen Problematik nicht schaffen würde. Die psychosoziale Beratung bieten wir an für den Bereich Bad Salzuflen, Lage und Leopoldshöhe.