Voraussetzungen
- Freiwilligkeit
- Abstinenzbereitschaft
- Entgiftungsbehandlung in einem Krankenhaus
- Persönliches Vorstellungsgespräch, ggf. Probewohnen
- Anerkennung des Heimvertrages und der Hausordnung
Aufnahmeverfahren
Sie wenden sich an die für Sie zuständige Betreuungsperson oder an eine Suchtberatungsstelle und vereinbaren gemeinsam ein Vorstellungsgespräch. Sie sehen sich unsere Einrichtung an und führen ein Informationsgespräch mit uns. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob und ggf. wann eine Aufnahme möglich ist. Nach reiflicher Überlegung teilen Sie uns mit, ob Sie an der Aufnahme interessiert sind.
Falls Sie nicht selbst für die Kosten des Aufenthaltes aufkommen können, beantragen Sie die Kostenübernahme über das Hilfeplanverfahren Ihres zuständigen Sozialhilfeträgers. Die Hilfe erfolgt dann nach §§ 53,54 SGB XII. Bei eigenem Einkommen kann es zu Beteiligungen an den Aufenthaltskosten kommen.
Wie lange können Sie bei uns bleiben?
Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem Umfang des persönlichen Hilfebedarfes, sowie den Vorbehandlungen. Sie wird im Hilfeplanverfahren individuell festgelegt und reicht von einem bis zu mehreren Jahren.