Partizipation Betroffener – was ist das und was kann sie zur Weiterentwicklung der Hilfen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen in NRW beitragen? Diese Frage ist gleichzeitig der Titel eines Projektes des Fachausschuss Suchtselbsthilfe Nordrhein-Westfalen, FAS NRW, das vom Blauen Kreuz in Deutschland für den FAS NRW vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2021 durchgeführt wird. Das Projekt wird gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Aktionsplans gegen Sucht NRW.
Ziel des Projektes ist es, ein gemeinsames Verständnis von Betroffenenkompetenz in allen Feldern der haupt- und ehrenamtlichen Suchthilfe zu entwickeln und daraus Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um die Fähigkeiten, Erfahrungen und Bedarfe Betroffener systematisch zur Weiterentwicklung des Suchthilfesystems in NRW, insbesondere in den Kommunen einzubinden. Für einen gelingenden Projektverlauf ist der FAS NRW dringend auf die Zusammenarbeit mit allen Akteurinnen und Akteuren des Suchthilfesystems NRW angewiesen und dankbar für Anregungen, Hinweise, Hilfestellungen und Kritik aus allen Bereichen der haupt- und ehrenamtlichen Suchthilfe sowie aus den Unterstützungsstrukturen.
Der Fachausschuss Suchtselbsthilfe NRW ist der Zusammenschluss der in Nordrhein-Westfalen arbeitenden Landesverbände der Sucht-Selbsthilfeorganisationen, rechtlich selbständigen Sucht-Sselbsthilfegruppen und Initiativen. Er wurde 2001 in seiner heutigen Struktur mit dem Ziel gegründet, die Interessen von Suchtkranken und Angehörigen aus den Sucht-Selbsthilfeverbänden zu koordinieren und verbandsübergreifend zu vertreten. Der Fortgang des Projektes wird auf der Webseite des FAS NRW (www.fas-nrw.de/projekt-partizipation) fortlaufend aktualisiert dargestellt und mit weiteren Informationen und Dokumenten unterlegt.