Der neue Leitfaden Selbsthilfeförderung in der Fassung vom 27. August 2020 steht nun ausschließlich im Internet zur Verfügung.
Zum Leitfaden: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp
Die wichtigsten Veränderungen betreffen den Bereich der digitalen Anwendungen und Angebote, die nun ebenso wie analoge Angebote unter entsprechenden Voraussetzungen förderfähig sind.
Download Anlage 1 Leitfaden Selbsthilfeförderung_ab 2021 barrierefrei
Download Anlage 2 Übersicht über Änderungen DVG und weitere Umsetzungshinweise_Final