Ambulant Betreutes Wohnen

Aufnahmevoraussetzungen

Neben dem Bestehen eines entsprechenden Hilfebedarfs ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und im Rahmen der persönlichen Ressourcen mitzuarbeiten.Sie können direkt mit uns Kontakt aufnehmen.Dies kann aber auch über eine andere Facheinrichtung (z.B. eine Suchtberatungsstelle, Fachklinik, Adaptionseinrichtung, gesetzliche/r Betreuer/in u.a.m.) geschehen. Nach einem Vorgespräch mit dem/der BewerberIn entscheidet das MitarbeiterInnenteam über eine vorläufige Aufnahme. Wir kümmern uns dann – ggfs. in Zusammenarbeit mit der entsendenden Facheinrichtung – um die Antragstellung zur Kostenübernahme beim zuständigen Leistungsträger.

Finanzierung

Die Kosten für das Ambulant Betreute Wohnen übernimmt in der Regel der zuständige Sozialhilfeträger gem. § 53 ff SGB XII. Die Hilfegewährung und Bemessung der Fachleistungsstunden erfolgt nach einem individuellen Hilfeplanverfahren.

Je nach Einkommensverhältnis können bei Überschreiten der Freibeträge in seltenen Fällen Zuzahlungen notwendig werden.

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zur Kostenklärung.

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