Es werden Suchterkrankte Frauen und Männer (Alkohol- und Medikamentenabhängige, Rehabilitanden mit multiplem Substanzgebrauch sowie mit pathologischem Spielverhalten) aufgenommen, die entweder unmittelbar zuvor oder in den letzten 12 Monaten eine stationäre Entwöhnungsbehandlung durchgeführt haben. Eine adaptive Rehabilitation kommt grundsätzlich immer dann in Betracht, wenn
- sie als Fortführung einer unmittelbar vorausgegangenen Entwöhnungsbe-handlung indiziert ist,
- ihr unmittelbar eine Entgiftung vorausging, eine weitere stationäre Behandlung angezeigt, aber eine (erneute) Entwöhnungsbehandlung zu diesem Zeitpunkt nicht indiziert ist, weil primär die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit der Alltagsrealität besteht,
- sie sich während oder nach einer ambulanten Rehabilitation Sucht (Nachsorge) als notwendig erwiesen hat.
Damit Interessenten die Adaptionseinrichtung kennenlernen können und um weitere Fragen z.B. zur Klärung der Kostenübernahme abzusprechen, laden wir jede/n Bewerber/in zu einem persönlichen Gespräch in unsere Einrichtung ein.
Es ist auch möglich, die Einrichtung im Rahmen eines Probewohnens kennen zu lernen.