Aufnahmevoraussetzungen
- eine chronisch mehrfachgeschädigte alkoholabhängige Frau von 18 - (i. d. R.) 55 Jahren (Doppeldiagnose (Suchtkrankheit und psychiatrische Zweitdiagnose)
- vielfache erfolglose stationäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
- gravierende alkoholbedingte körperl. und / oder geistige Schädigungen, ggf. Behinderungen
- Soziale Desintegration (Langzeitarbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Vereinsamung, Verschuldung, Kriminalität)
Für Aufnahme sind erforderlich
- Aufnahmegespräch in unserer Einrichtung
- Freiwilligkeitserklärung an unsere Einrichtung
- Ärztliches Gutachten mit amtsärztlicher Bestätigung
- Sozialbericht
- Sozialhilfeantrag und Zustimmung zur Aufnahme durch den überörtlichen Sozialhilfeträger möglichst unmittelbar vorangegangene psychiatrische Regelbehandlung Nachweis, dass die Erwerbsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht (wieder)-erlangt werden kann (Ablehnungsbescheid der mediz.-berufl. Rehabilitation durch Renten- und/oder Krankenversicherungsträger
Nicht aufgenommen werden Personen, bei denen
- keine Bereitschaft zur Suchtmittelenthaltsamkeit vorliegt
- Uneinsichtigkeit bezüglich der Beachtung der Hausordnung besteht
- weitere Ausschlussgründe vorliegen:
- akute Psychosen und Suchtmittelintoxikationen
- deutliche aktuelle Eigen- und/oder Fremdgefährdung
- eine aktuelle Krankenhausbehandlungsnotwendigkeit nach §39 Sozialgesetzbuch - (SGB V) besteht
- schwere Debilität bis Imbezillität oder manifeste Demenz, verbunden mit grober Desorientierung, die eine Schwerstpflege bedingen würden
- eine Schwerstpflegebedürftigkeit besteht