Aufnahmevoraussetzungen

  • eine chronisch mehrfachgeschädigte alkoholabhängige Frau von 18 - (i. d. R.) 55 Jahren (Doppeldiagnose (Suchtkrankheit und psychiatrische Zweitdiagnose)
  • vielfache erfolglose stationäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • gravierende alkoholbedingte körperl. und / oder geistige Schädigungen, ggf. Behinderungen
  • Soziale Desintegration (Langzeitarbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Vereinsamung, Verschuldung, Kriminalität)

Für Aufnahme sind erforderlich

  • Aufnahmegespräch in unserer Einrichtung
  • Freiwilligkeitserklärung an unsere Einrichtung
  • Ärztliches Gutachten mit amtsärztlicher Bestätigung
  • Sozialbericht
  • Sozialhilfeantrag und Zustimmung zur Aufnahme durch den überörtlichen Sozialhilfeträger möglichst unmittelbar vorangegangene psychiatrische Regelbehandlung Nachweis, dass die Erwerbsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht (wieder)-erlangt werden kann (Ablehnungsbescheid der mediz.-berufl. Rehabilitation durch Renten- und/oder Krankenversicherungsträger

Nicht aufgenommen werden Personen, bei denen

  • keine Bereitschaft zur Suchtmittelenthaltsamkeit vorliegt
  • Uneinsichtigkeit bezüglich der Beachtung der Hausordnung besteht
  • weitere Ausschlussgründe vorliegen:
    • akute Psychosen und Suchtmittelintoxikationen
    • deutliche aktuelle Eigen- und/oder Fremdgefährdung
    • eine aktuelle Krankenhausbehandlungsnotwendigkeit nach §39 Sozialgesetzbuch - (SGB V) besteht
    • schwere Debilität bis Imbezillität oder manifeste Demenz, verbunden mit grober Desorientierung, die eine Schwerstpflege bedingen würden
    • eine Schwerstpflegebedürftigkeit besteht

 

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