Voraussetzungen

  • Freiwilligkeit
  • Abstinenzbereitschaft
  • Persönliches Vorstellungsgespräch, ggf. Probewohnen
  • Anerkennung des Heimvertrages und der Hausordnung
  • Gesicherte Kostenübernahme

Aufnahmeverfahren

Im Vorfeld einer Aufnahme, findet ein ausführliches Informationsgespräch statt für ein gegenseitiges Kennenlernen. Ist die Entscheidung zur Aufnahme gefallen, bekommen Sie von uns Informationen zum weiteren Vorgehen um eine Aufnahme zu gewährleisten. Ein Vorstellungsgespräch kann jeder unverbindlich vereinbaren.

Falls Sie nicht selber für die Kosten des Aufenthalts aufkommen können, beantragen Sie die Kostenübernahme mit unserer Unterstützung. In der Regel sind eine fachärztliche Stellungnahme, sowie der Sozialhilfegrundantrag und die Erstellung eines individuellen Hilfeplans notwendig.

Die Hilfe erfolgt dann nach §§ 99, 113 Absatz 2 Nr. 2, 78 Sozialgesetzbuch (SGB) IX und Leistungen für besondere Wohnformen §42aff SGB XII. Bei eigenem Einkommen, kann es zu Beteiligung an den Aufenthaltskosten kommen.

Wie lange können Sie bei uns bleiben?

Die Aufenthaltsdauer, richtet sich nach dem Umfang des persönlichen Hilfebedarfs und reicht von einem bis mehrere Jahre.

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