Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen bietet Hilfen zu einem selbstbestimmten Leben, eigenständiger Lebensführung, sozialer Eingliederung und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Dazu bietet das Betreute Wohnen des Blauen Kreuzes Marburg in Einzel- und Gruppengesprächen Unterstützung bei
- persönlichen Problemen und in Krisen,
- der Erhaltung bzw. dem Aufbau eines sozialen Umfeldes,
- der Schaffung einer Tagesstruktur,
- Kontakten mit Angehörigen und Bezugspersonen,
- der Sicherung finanzieller Mittel und im Umgang mit Geld,
- der Gesundheitsfürsorge,
- Schwierigkeiten in lebenspraktischen Bereichen sowie der Freizeitgestaltung,
- der Organisation von ergänzenden bzw. weiterführenden Hilfsangeboten,
- Problemen am Arbeitsplatz und bei der Arbeitssuche,
- dem Umgang mit Behörden.
Außerdem sind Freizeitangebote Bestandteil des Betreuungskonzeptes.
Die Personal- und Sachkosten der Betreuung trägt der übergeordnete Sozialhilfeträger.
In das Betreute Wohnen des Blauen Kreuzes Marburg aufgenommen werden können suchtkranke – vorwiegend alkohol- und medikamentenabhängige – Frauen und Männer im Alter zwischen 20 und 64 Jahren
- im Anschluss an eine stationäre Rehabilitationsbehandlung,
- nach oder begleitend zu einer ambulanten Therapie,
- mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die zur Aufrechterhaltung der Abstinenz einen beschützenden, suchtmittelfreien Lebensraum und/oder sozialpädagogische Betreuung benötigen,
- die ihren letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort in Hessen hatten (Zeiten stationärer Unterbringung in Hessen erfüllen diesen Anspruch nicht).
Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem persönlichen Bedarf.
Die Betreuung erfolgt durch das Fachpersonal des Blauen Kreuzes Marburg.
Gesetzliche Grundlage für die Aufnahme ist der § 53 SGB XII.
Betreutes Wohnen des Blauen Kreuzes Marburg gibt es in Wohngemeinschaften (BWG) und als Einzelwohnen.