Förderer und Zuschussgeber im Rahmen der Suchtselbsthilfe
Im Rahmen der Selbsthilfeförderung wird der Landesverband Hessen des Blauen Kreuzes in Deutschland e. V. durch Krankenkassen gefördert. Die folgende Aufstellung zeigt die Projekte im Überblick. Für die Inhalte und Ausgestaltung der Projekte ist der Landesverband Hessen verantwortlich. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber den Zuschussgebern können hieraus nicht abgeleitet werden.
AOK - Die Gesundheitskasse
Förderung 2019.
Schulungswochenende "Gemeinsam echt sein - unser Leben braucht Sicherheit", Referentenkosten: 2.463,61 Euro
Barmer
Förderung 2019
2.000,00 € für Praxisbegleitung Südhessen, Übernahme der Referentenkosten
DAK-Gesundheit
Förderung 2019
3.150,00 € für Praxisbegleitung Mittelhessen, Übernahme der Referentenkosten
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Förderung 2019 und 2020
1.9920,00 € für Schulungswochenenden „Stufen-des-Lebens“
Techniker Krankenkasse
Förderung 2019
1.676,40 € für Schulungswochenende „Umbrüche und Veränderungen“, Übernahme der Referentenkosten
4.680,00 € für Öffentlichkeitsarbeit. „gezielte Verbreitung der Zeitschrift BLAU“