Zustiften
Mit einer Zustiftung können Sie das Vermögen der Deutschen KinderSuchthilfe mehren und so langfristig das Wohl der Kinder sichern. Geld- und Sachmittel, die dem Stiftungsvermögen zugefügt werden, bleiben unangetastet und erhöhen fortlaufend die Erträge. Diese fließen wiederum in die Projekte und Aufgaben der Stiftung. Mit einer Zustiftung helfen Sie daher dauerhaft jedes Jahr aufs Neue.
1. Schnell und Sicher. Zustiftung Online
Hier gehts zum Spendenportal der Bank für Sozialwirtschaft
Bitte wählen Sie beim Spendenzweck "Zustiftung" aus.
2. Einfach und Bewährt. Zustiftung per Banküberweisung
KD-Bank eG - die Bank für Kirche und Diakonie, Dortmund
IBAN: DE71 3506 0190 1013 5910 12
BIC: GENODED1DKD
Geben Sie bei Ihrer Überweisung bitte den Verwendungszweck "Zustiftung" an.
Jede Stiftung kann umso erfolgreicher arbeiten, je mehr Kapital sie hat. Mit wachsendem Kapital erhöhen sich die erzielbaren Erträge und damit die Reichweite nachhaltiger Hilfe. Voraussetzung des Wachstums ist also eine Zuwendungsart, die unmittelbar dem Kapitalstock zugeführt wird. Hier liegt der grundsätzliche Unterschied zwischen einer Zustiftung und einer Zuwendung (Spende). Zuwendungen fließen in voller Höhe in Projekte, wo sie unmittelbar und einmalig helfen. Zustiftungen vergrößern dagegen den Kapitalstock und sichern Hilfe durch dauerhafte Erträge. Das Besondere an diesem "Betriebsstoff" ist, dass er sich nie verbraucht. Mit einer Zustiftung an die Stiftung Deutsche KinderSuchthilfe ist somit eine besonders nachhaltige Art der Hilfe gewährleistet. Anders als eine Spende, die einmalig und in voller Höhe in ein Projekt fließt, legt Ihre Zustiftung also den Grundstein für eine langfristige, sichere Finanzierung von Projekten. Schon mit einer einmaligen Zustiftung ermöglichen Sie Jahr für Jahr Hilfe für Kinder aus suchtbetroffenen Familien. Aus den Erträgen werden unterschiedliche Projekte gefördert: Die Stiftung fördert die individuelle Beratung und Behandlung von Kindern aus Suchtfamilien und suchtkranken Jugendlichen. Sie unterstützt an sozialen Brennpunkten den Aufbau und Erhalt von Kinder- und Jugendeinrichtungen. Zudem fördert die Stiftung Deutsche KinderSuchthilfe suchtvorbeugende Projekte.
Steuervorteile für Zustiftungen und Zuwendungen: Ihr Engagement bringt nicht nur den betroffenen Kindern nachhaltigen Nutzen, sondern auch Ihnen durch attraktive Steuervorteile. Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden.
Werterhaltung und Transparenz
Das Stiftungsvermögen wird nach strengen und auf Sicherheit und Werterhaltung bedachten Richtlinien am Kapitalmarkt angelegt. Die Arbeit der Stiftung Deutsche KinderSuchthilfe überwachen die Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf, das Finanzamt Wuppertal und ein unabhängiger Steuerberater. Sollten Sie der Stiftung Deutsche KinderSuchthilfe einen höheren Betrag zustiften wollen, so ermöglichen wir Ihnen gern eine ausführliche Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwälte.
Eine Information des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zum Thema steuerlicher Vorteile des Zustiftens finden Sie in dieser PDF-Datei:
BVDS Information über Steuervorteile (PDF, 40 KB)