Zustiften

Mit einer Zustiftung können Sie das Vermögen der Blaues Kreuz Stiftung mehren und so langfristig die Arbeit des Blauen Kreuzes zu sichern. Geld- und Sachmittel, die dem Stiftungsvermögen zugefügt werden, bleiben unangetastet und erhöhen fortlaufend die Erträge. Diese fließen wiederum in die Projekte und Aufgaben der Stiftung. Mit einer Zustiftung helfen Sie daher dauerhaft jedes Jahr aufs Neue.

 

Einfach und bewährt. Zustiftung per Banküberweisung

Evangelische Bank eG, Kassel
IBAN: DE93 5206 0410 0005 0310 79
BIC: GENODEF1EK1

Geben Sie bei Ihrer Überweisung bitte den Verwendungszweck "Zustiftung" an.

 

Jede Stiftung kann umso erfolgreicher arbeiten, je mehr Kapital sie hat. Mit wachsendem Kapital erhöhen sich die erzielbaren Erträge und damit die Reichweite nachhaltiger Hilfe. Voraussetzung des Wachstums ist also eine Zuwendungsart, die unmittelbar dem Kapitalstock zugeführt wird. Hier liegt der grundsätzliche Unterschied zwischen einer Zustiftung und einer Zuwendung (Spende). Zuwendungen fließen in voller Höhe in Projekte, wo sie unmittelbar und einmalig helfen. Zustiftungen vergrößern dagegen den Kapitalstock und sichern Hilfe durch dauerhafte Erträge. Das Besondere an diesem "Betriebsstoff" ist, dass er sich nie verbraucht. Mit einer Zustiftung an die Blaues Kreuz Stiftung  ist somit eine besonders nachhaltige Art der Hilfe gewährleistet. Anders als eine Spende, die einmalig und in voller Höhe in ein Projekt fließt, legt Ihre Zustiftung also den Grundstein für eine langfristige, sichere Finanzierung von Projekten. Aus den Erträgen werden unterschiedliche Projekte gefördert. Die Stiftung soll den Dienst des Blauen Kreuzes, wie er sich im Blaues Kreuz in Deutschland e. V., in der Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH, weiteren Untergliederungen und Beteiligungen abbildet, fördern und langfristig sichern.

Steuervorteile für Zustiftungen und Zuwendungen: Ihr Engagement bringt nicht nur der Arbeit des Blauen Kreuzes nachhaltigen Nutzen, sondern auch Ihnen durch attraktive Steuervorteile. Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden.

Werterhaltung und Transparenz

Das Stiftungsvermögen wird nach strengen und auf Sicherheit und Werterhaltung bedachten Richtlinien angelegt. Die Arbeit der Blaues Kreuz Stiftung  überwachen die Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf, das Finanzamt Wuppertal und ein unabhängiger Steuerberater. Gerne ermöglichen wir Ihnen bei Bedarf eine ausführliche Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwälte.

Eine Information des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zum Thema steuerlicher Vorteile des Zustiftens finden Sie in dieser PDF-Datei: BVDS Information über Steuervorteile (PDF, 40 KB)