Betriebsruhe in der Bundeszentrale

Vom 20. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025 ermöglicht die Geschäftsleitung in der Bundeszentrale eine Betriebsruhe, sodass Mitarbeitende ihren restlichen Jahresurlaub nehmen können. In dieser Zeit ist die Bundeszentrale nur mit wenigen Mitarbeitenden besetzt, die im Bedarfsfall die Geschäftsleitung kontaktieren können. Die sonst regelmäßig erbrachten Serviceleistungen können in dieser Zeit nicht flächendeckend angeboten werden.