Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Reisebedingungen
Für alle Angebote, die der Blaues Kreuz in Deutschland e.V. (Bundesverband) veranstaltet.
Liebe Teilnehmende,
wir freuen uns, Sie bei einer unserer Freizeit- und Bildungsangebote des Blaues Kreuz in Deutschland e.V. begrüßen zu dürfen. Unsere Angebote als Reiseveranstalter (RV) haben wir sorgfältig für Sie geplant und vorbereitet. Dazu gehören auch die nachstehenden Ausführungen, die, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des mit Ihnen abzuschließenden Reisevertrages werden.
0. GRUNDSÄTZLICHES
Der mildtätige Blaues Kreuz in Deutschland e. V. (nachfolgend: BKD) führt zur Erfüllung seiner Satzungszwecke auch Schulungen, thematische Seminare, Besinnungstage, Freizeitmaßnahmen usw. durch.
Mit den nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen werden die für die Reise zugrunde liegenden Rahmenbedingungen, die für das Rechtsverhältnis zwischen dem RV und den Teilnehmer (TN) gelten, festgelegt. Reisen erfolgen nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Insofern werden zwischen dem TN und dem RV in Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB die nachfolgenden Teilnahmebedingungen vereinbart.
1. VERTRAGSABSCHLUSS (ANMELDUNG)
Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Freizeit-/Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von dem Schriftformerfordernis kann auch nicht durch Vereinbarung abgewichen werden.
2. ZIMMERVERGABE
Die Vergabe von Zimmern richtet sich nach dem Anmeldeeingang. Es besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer. Einzelzimmer werden jedoch, wenn möglich, als Wunsch berücksichtigt. Es liegt im Ermessen der Leitung, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnung wird dem TN ca. vier Wochen vor Seminarbeginn zugestellt. Die Zahlungsfrist für die Rechnung beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
4. LEISTUNGEN
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den allgemeinen Hinweisen im Freizeit- und Bildungsplaner und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.
Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den RV.
Vermittelt der RV im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet der RV nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen.
5. REISEABSAGE
Der RV kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Reiseprospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Der RV ist verpflichtet, die Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
6. RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG
Der TN kann jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Der Reiseveranstalter empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Im Falle des Rücktritts oder im Falle des Nichtantritts der Reise kann der RV den Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der RV ist berechtigt, diese Ersatzansprüche unter Berücksichtigung den nachstehenden Tabellen nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis nach folgenden Prozentsätzen vom Reisepreis pro Person zu pauschalieren:
• bis 30 Tage vor Antritt der Reise: 20 % • weniger als 30 Tage vor Antritt der Reise: 50 % • Tag der Anreise: 95 %
Für geförderte Seminare gilt folgende Regelung: Wird an einem Seminar nicht teilgenommen, so hat der der Seminarteilnehmer eine Ausfallpauschale nach folgender Tabelle zu zahlen:
Die Stornogebühren betragen pro Seminartag (An- und Abreise = 1 Seminartag):
bis 30 Tage vor Antritt der Reise: 20,00 €
weniger als 30 Tage vor Antritt der Reise: 50,00 €
Tag der Anreise: 95 % der Pauschale: 95,00 €
Zugleich hat der TN die Möglichkeit, dem RV nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Liegt dieser Nachweis vor, können sich die Ersatzansprüche des RV gegenüber dem TN verringern bzw. entfallen.
7. REISERÜCKTRITTSKOSTEN-/REISEKRANKENVERSICHERUNG
Der RV empfiehlt, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND VERJÄHRUNG
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der TN nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn der TN es nicht schuldhaft unterlassen hat, einen aufgetretenen Mangel während der Reise dem RV anzuzeigen. Während der Reise bzw. der Veranstaltung vertritt der jeweilige Leiter den RV.
Tritt ein Reisemangel auf, muss der TN dem RV eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach darf der TN selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt ist.
Eine Mängelanzeige nimmt die örtliche Leitungskraft entgegen. Sollte der TN diese wider Erwarten nicht erreichen können, so hat sich der TN direkt an den RV zu wenden.
Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende beim RV geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Zusätzlich verjähren alle Ansprüche nach zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte.
9. HAFTUNG
Die Haftung des RV ist, soweit Sie nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit zum Gegenstand haben, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
• soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
• soweit der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10. DATENSCHUTZ
Wir weisen darauf hin, dass der Blaues Kreuz in Deutschland e. V. dem EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) unterliegt und gem. § 6 DSG-EKD die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich für eigene Zwecke vornimmt sowie Daten nur für den Zweck erhebt, für den sie auch genutzt werden.
Der Teilnehmer kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit gem. § 25 DSG-EKD in Text- oder schriftlicher Form widersprechen.
11. FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN
Die Veranstaltungen sind förderfähig. Informationen hierzu können bei den örtlich zuständigen Stellen (Krankenkasse, Diakonisches Werk usw.) eingeholt werden.
In manchen Fällen müssen personenbezogene Daten der Teilnehmenden - bspw. für Mittelverwendungsnachweise - an öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen offengelegt werden, um eine Förderung zu erhalten.
12. TEILUNWIRKSAMKEIT
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Dies gilt insbesondere auch für die Geltung dieser allgemeinen Reisebedingungen.
13. ANWENDBARES RECHT
Die Rechtsbeziehung zwischen dem RV und dem TN richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. BANKVERBINDUNG DES RV BLAUES KREUZ IN DEUTSCHLAND E. V.:
KD-Bank eG - die Bank für Kirche und Diakonie
IBAN: DE82 3506 0190 1010 3930 15
BIC: GENODED1DKD
15. INSOLVENZVERSICHERER
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4
32758 Detmold
Telefon: 0 52 31 / 6 03-0
Telefax: 0 52 31 / 6 03-197
Revisionsstand: Februar 2024