Das Falkenroth-Haus
Das Falkenroth-Haus ist eine besondere Wohnform der Eingliederungshilfe gemäß § 42a Abs 2 S 1 Nr 2 SGB XII und verfügt über insgesamt 35 Wohnplätze: 31 Plätze im Wohnheimbereich, 4 Plätze in zwei stationären Wohngruppen im Stadtgebiet.
Die Aufnahme in die unterschiedlichen Wohnbereiche richtet sich nach Ihrem persönlichen Hilfebedarf und passt sich Ihrer Entwicklung an. In allen Wohnbereichen sind verschiedene Unterstützungsformen möglich. Wir nehmen Frauen und Männer auf, mit chronischer Alkohol-, Medikamentenabhängigkeit, Glücksspielsucht, psychischen Erkrankungen (verbunden mit Suchterkrankung), oder mit einer Polytoxikomanie.